
Die Grenze mitten durch diese Landschaft ist gezogen worden, indem man die Leute gefragt hat. Das ist seltener, als man denkt.
Im Februar und März 1920 stimmte der Norden Schleswigs in zwei Zonen darüber ab, wohin er gehören wollte. Südschleswig, und damit der größte Teil des heutigen Kreises Nordfriesland, wurde gar nicht erst gefragt. In Zone I, dem überwiegend dänisch besiedelten Nordschleswig, sprachen sich rund 75 Prozent für Dänemark aus. In Zone II, dem heutigen nördlichen Südschleswig, entschieden sich rund 80 Prozent für den Verbleib bei Deutschland. Am 15. Juni 1920 kam Nordschleswig zum Königreich Dänemark.
Die Linie, die daraus entstand, verläuft seither quer durch eine Landschaft, die geografisch keine Naht hat. Sie folgt keiner Landschaftsgrenze, nur streckenweise einem Wasserlauf wie der Süderau. Sie folgt einer Abstimmung.

Zwei Minderheiten, spiegelbildlich
Jede Grenze, die durch gemischtes Gebiet läuft, erzeugt auf beiden Seiten Menschen, die auf der anderen zu Hause sind. Südlich der Linie leben etwa fünfzigtausend Menschen mit deutschem Pass, die sich zur dänischen Minderheit bekennen – vor allem in Flensburg, im Kreis Nordfriesland und im Kreis Schleswig-Flensburg. Nördlich der Linie lebt spiegelbildlich die deutsche Minderheit in Nordschleswig.
Beide haben eigene Schulen, Kindergärten, Zeitungen, Bibliotheken und Vereine. Der Südschleswigsche Wählerverband wurde 1948 als Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen in Nordfriesland gegründet und sitzt seit 1958 ununterbrochen im Kieler Landtag.
Der entscheidende Satz
Nach dem Krieg war das Verhältnis schwierig genug, dass beide Staaten es regeln mussten. Am 29. März 1955 gaben die Bundesregierung unter Konrad Adenauer und die dänische Regierung unter Ministerpräsident H. C. Hansen zwei getrennte, gleichlautende Regierungserklärungen ab – die Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Bewusst kein Staatsvertrag: völkerrechtlich nicht bindend, aber von Bundestag und Folketing bestätigt und zügig umgesetzt. Sie bestätigen beiden Minderheiten das freie Bekenntnis, die Gleichbehandlung als Staatsbürger und das Recht, eigene Schulen und Kindergärten zu unterhalten.
Der wichtigste Teil ist ein einziger Grundsatz, die Bekenntnisfreiheit: Das Bekenntnis zur jeweiligen Volksgruppe ist frei und darf von Amts wegen weder bestritten noch nachgeprüft werden.
Dänisch ist, wer dänisch sein will. Deutsch ist, wer deutsch sein will. Keine Behörde darf das nachprüfen.
Man muss sich klarmachen, was das heißt. Zugehörigkeit wird hier nicht über Abstammung, Sprache oder Wohnort bestimmt, sondern über die eigene Erklärung – und keine Behörde darf diese Erklärung anzweifeln. Nach einem Jahrhundert der Nationalitätenkonflikte war das eine radikale Entscheidung. Sie gilt als eines der funktionierenden Minderheitenmodelle Europas.

Die dritte Sprache
Neben Deutsch und Dänisch gibt es hier eine Sprache, die keinen Staat hinter sich hat. Das Nordfriesische wird in neun der ursprünglich zehn beschriebenen Dialekte von noch etwa zehntausend Menschen gesprochen, im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland. Mitte des 19. Jahrhunderts waren es dreißigtausend, 1927 noch sechzehntausend.
Dazu kommen Niederdeutsch und, in den Grenzdörfern, Sønderjysk, der südjütische Dialekt. Es ist gut möglich, in einem Dorf aufzuwachsen, in dem vier oder fünf Sprachen zu hören sind, und keine davon ist eine Fremdsprache.
Eine Sprache, die verschwindet, verschwindet nicht auf einmal. Sie zieht sich zurück wie Wasser bei ablaufender Tide: erst aus den Ämtern, dann von der Straße, dann aus der Küche, zuletzt aus den Ortsnamen – und die halten am längsten. Wer die Karte dieser Gegend liest, liest sie auf Friesisch, auch wenn er es nicht merkt.